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Anlage 1 ApothekenG - Pharmazeutische Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
(zu § 2 Abs. 2)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Apothekenwesen
Redaktionelle Abkürzung
ApothekenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-2
  1. a)

    In Belgien: Das von den medizinischen und pharmazeutischen Fakultäten der Universitäten, vom Hauptprüfungsausschuss oder von den staatlichen Prüfungsausschüssen für die Hochschulen ausgestellte "diplome legal de pharmacien"/"wettelijk diploma von apotheker" (gesetzliches Diplom eines Apothekers).

  2. b)

    In Dänemark: Bevis for bestaet farmaceutisk kandidateksamen (Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung eines Apotheker-Kandidaten).

  3. c)

    In Griechenland (nicht darstellbare griechische Schriftzeichen) (Das auf Grund einer staatlichen Prüfung von den zuständigen Stellen ausgestellte Zeugnis über die Befähigung zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeit).

  4. d)

    In Frankreich: Das von den Universitäten ausgestellte "diplome d'Etat de pharmacien" (Staatsdiplom eines Apothekers) oder das von den Universitäten ausgestellte "Diplome d'Etat de Docteur en pharmacie" (Staatsdiplom eines Doktors der Pharmazeutik).

  5. e)

    In Irland: Das Zeugnis eines "Registered Pharmaceutical Chemist".

  6. f)

    In Italien: Das auf Grund einer staatlichen Prüfung erworbene Diplom oder Zeugnis über die Befähigung zur Ausübung des Apothekerberufs.

  7. g)

    In Luxemburg: Das vom staatlichen Prüfungsausschuss ausgestellte und vom Minister für Erziehungswesen beglaubigte staatliche Apothekerdiplom.

  8. h)

    In den Niederlanden: Het getuigschrift van met goed gevolg afgelegd apothekersexamen (das Diplom über die erfolgreiche Ablegung des Apothekerexamens).

  9. i)

    In Portugal: Carta de curso de licenciatura em Ciencias Farmaceuticas (Prüfungszeugnis über die Lizenz in pharmazeutischen Wissenschaften), das von den Universitäten ausgestellt wird.

  10. j)

    In Spanien: Titulo de licenciado en farmacia (Diplom des Lizenziats in der Pharmazie), das vom Ministerium für Ausbildung und Wissenschaft oder von den Universitäten ausgestellt wird.

  11. k)

    Im Vereinigten Königreich: Das Zeugnis eines "Registered Pharmaceutical Chemist".