Anlage 1 ApothekenG - Pharmazeutische Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
(zu § 2 Abs. 2)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Apothekenwesen
- Redaktionelle Abkürzung
- ApothekenG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2121-2
- a)
In Belgien: Das von den medizinischen und pharmazeutischen Fakultäten der Universitäten, vom Hauptprüfungsausschuss oder von den staatlichen Prüfungsausschüssen für die Hochschulen ausgestellte "diplome legal de pharmacien"/"wettelijk diploma von apotheker" (gesetzliches Diplom eines Apothekers).
- b)
In Dänemark: Bevis for bestaet farmaceutisk kandidateksamen (Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung eines Apotheker-Kandidaten).
- c)
In Griechenland (nicht darstellbare griechische Schriftzeichen) (Das auf Grund einer staatlichen Prüfung von den zuständigen Stellen ausgestellte Zeugnis über die Befähigung zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeit).
- d)
In Frankreich: Das von den Universitäten ausgestellte "diplome d'Etat de pharmacien" (Staatsdiplom eines Apothekers) oder das von den Universitäten ausgestellte "Diplome d'Etat de Docteur en pharmacie" (Staatsdiplom eines Doktors der Pharmazeutik).
- e)
In Irland: Das Zeugnis eines "Registered Pharmaceutical Chemist".
- f)
In Italien: Das auf Grund einer staatlichen Prüfung erworbene Diplom oder Zeugnis über die Befähigung zur Ausübung des Apothekerberufs.
- g)
In Luxemburg: Das vom staatlichen Prüfungsausschuss ausgestellte und vom Minister für Erziehungswesen beglaubigte staatliche Apothekerdiplom.
- h)
In den Niederlanden: Het getuigschrift van met goed gevolg afgelegd apothekersexamen (das Diplom über die erfolgreiche Ablegung des Apothekerexamens).
- i)
In Portugal: Carta de curso de licenciatura em Ciencias Farmaceuticas (Prüfungszeugnis über die Lizenz in pharmazeutischen Wissenschaften), das von den Universitäten ausgestellt wird.
- j)
In Spanien: Titulo de licenciado en farmacia (Diplom des Lizenziats in der Pharmazie), das vom Ministerium für Ausbildung und Wissenschaft oder von den Universitäten ausgestellt wird.
- k)
Im Vereinigten Königreich: Das Zeugnis eines "Registered Pharmaceutical Chemist".