§ 166 SGB III - Weitergeltung der Berechnungsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
Haben Behinderte Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Krankengeld bezogen und im Anschluß an diese Leistungen Anspruch auf Übergangsgeld nach diesem Buch, ist bei der Berechnung des Übergangsgeldes von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt auszugehen; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitsförderung.