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§ 166 SGB III - Weitergeltung der Berechnungsgrundlage

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Redaktionelle Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Haben Behinderte Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Krankengeld bezogen und im Anschluß an diese Leistungen Anspruch auf Übergangsgeld nach diesem Buch, ist bei der Berechnung des Übergangsgeldes von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt auszugehen; es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitsförderung.