§ 44 MG NRW - In-Kraft-Treten (1)
Bibliographie
- Titel
- Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- MG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 210
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1982 in Kraft.
(2) (hier nicht wiedergegeben)
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 13. Juli 1982 (GV. NW. S. 474). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Änderungsgesetzen. Die Bekanntmachung enthält die vom 22. Juli 1997 an geltende Fassung des Gesetzes. Abweichend davon tritt § 35 Abs. 4 Satz 2 am 1. Januar 1999 in Kraft; bis dahin gilt § 35 Abs. 5, soweit er die Datenweitergabe nach Absatz 4 betrifft, in der bisherigen Fassung.