§ 28a SchwbAV - Leistungen an Integrationsprojekte
Bibliographie
- Titel
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Amtliche Abkürzung
- SchwbAV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 871-1-14
Integrationsunternehmen im Sinne des Kapitels 11 des Teils 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie öffentliche Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen führen, können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.