§ 20 BremSchulG - Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- Amtliche Abkürzung
- BremSchulG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 223-a-5
Die an die Orientierungsstufe anschließenden Schularten der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Gesamtschule und des Gymnasiums im Rahmen von § 16 Abs. 2 und 4. Sie vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Grundbildung unter Einbeziehung der Bedingungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt, ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung und bieten eine an der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Förderung.
- 1.
Die Hauptschule
Die Hauptschule führt zum erweiterten Hauptschulabschluss.
- 2.
Die Realschule
Die Realschule führt zum mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) mit einer zweiten Fremdsprache im Wahlpflichtbereich.
- 3.
Das Gymnasium
Im Rahmen des siebenjährigen Bildungsganges Gymnasium, der in der Jahrgangsstufe 13 zum Abitur führt, kann am Gymnasium der Jahrgangsstufe 7 bis 10 auch der mittlere Bildungsabschluss erworben werden.
- 4.
Die Gesamtschule
Die Gesamtschule umfasst in einem sechsjährigen Bildungsgang die Orientierungsstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Der Unterricht in diesen Jahrgangsstufen berücksichtigt im Rahmen einer für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Grundbildung die Neigungen und die Lernfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler durch zunehmende Differenzierung. Die Integrierte Stadtteilschule ist eine Gesamtschule mit besonderem pädagogischen Profil, indem sie die Integration durch überwiegend gemeinsame Unterrichtung aller Schülerinnen und Schüler im Sinne von Satz 2 mit der Öffnung der Schule zum Stadtteil verbindet. Die grundsätzlich in Klassenverbänden zusammengefassten Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 in bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen teil. Sie erwerben den Gesamtschulabschluss und entsprechend dem jeweiligen Leistungsprofil den erweiterten Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums.