Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
Amtliche Abkürzung
AÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
810-31

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erlaubnispflicht1
Anzeige der Überlassung1a
Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis2
Kosten2a
Versagung3
Rücknahme4
Widerruf5
Verwaltungszwang6
Anzeigen und Auskünfte7
Statistische Meldungen8
Unwirksamkeit9
Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit10
Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis11
Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher12
(weggefallen)13
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebs- und Personalrates14
Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis15
Entleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis15a
Ordnungswidrigkeiten16
Bundesanstalt für Arbeit17
Zusammenarbeit mit anderen Behörden18
Organisation der Verfolgung und Ahndung19
(weggefallen)20

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393)