§ 6 ÖPNVG - Investitionsprogramm
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)
- Amtliche Abkürzung
- ÖPNVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 472-3
Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit stellt auf der Grundlage des Staatshaushaltsplanes und der Finanzplanung für den mittelfristigen Planungszeitraum jährlich ein fortzuschreibendes Landesinvestitionsprogramm für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs auf. Bei der Programmaufstellung sind die Ziele des "Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S. 100), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) sowie die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen; die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung zu berücksichtigen.