Anlage 1, Teil 7 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A
Besoldungsgruppe A 2
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Aufseher 1) 2)
Oberamtsgehilfe
Oberbetriebsgehilfe
Schaffner 1) 2)
Wachtmeister 1) 3)
Grenadier, Flieger, Matrose 4) 5)
Gefreiter 6)
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1) | Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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2) | Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX. |
3) | Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. |
4) | Nach Ablauf einer Dienstzeit von drei Monaten. |
5) | In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat. |
6) | Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |