§ 109b SchulG - Unterstützungsfonds
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz (SchulG)
- Amtliche Abkürzung
- SchulG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land bei der Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben zusätzlich finanziell unterstützt. Dazu werden jährlich ab dem 1. Januar 2015 Mittel im Umfang von 10 Mio. EUR, bereitgestellt. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Landtags.