§ 39 GO LT - Reihenfolge
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,MV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 1101-0-7
Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das von der Präsidentin oder dem Präsidenten in einer Sitzung des Landtages gezogen wird. Erloschene Mandate werden bis zur Neubesetzung bei der Fraktion mitgezählt, die sie bisher innehatte.