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  • ab 26.10.2021 (aktuelle Fassung)

§ 39 GO LT - Reihenfolge

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,MV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-0-7

Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das von der Präsidentin oder dem Präsidenten in einer Sitzung des Landtages gezogen wird. Erloschene Mandate werden bis zur Neubesetzung bei der Fraktion mitgezählt, die sie bisher innehatte.