§ 10 FGG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Redaktionelle Abkürzung
- FGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 315-1
1Auf das gerichtliche Verfahren sind die Gerichtsferien ohne Einfluß. 2Die Bearbeitung der Vormundschaftssachen, der Betreuungssachen und der Nachlaßsachen kann während der Ferien unterbleiben, soweit das Bedürfnis einer Beschleunigung nicht vorhanden ist.