§ 22 LImschG - In-Kraft-Treten und Berichtspflicht

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
Amtliche Abkürzung
LImschG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7129

Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2013 die Wirkungen dieses Gesetzes und inwieweit seine Aufrechterhaltung weiterhin erforderlich ist. Sie berichtet dem Landtag über das Ergebnis.