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§ 274a HGB - Größenabhängige Erleichterungen

Bibliographie

Titel
Handelsgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
HGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4100-1

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit:

  1. 1.

    § 268 Abs. 2 über die Aufstellung eines Anlagengitters,

  2. 2.

    § 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,

  3. 3.

    § 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,

  4. 4.

    § 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,

  5. 5.

    § 274 über die Steuerabgrenzung.