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§ 41 SKHG - Verzinsung

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1573 Saarländisches Krankenhausgesetz
Redaktionelle Abkürzung
SKHG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2126-3

Rückzahlungsansprüche sind mit ihrer Entstehung fällig und von diesem Zeitpunkt an mit einem Zinssatz von 6 vom Hundert zu verzinsen.