Versionsverlauf


§ 13 EFZG - Überleitungsvorschrift

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
EFZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-19-3

Ist der Arbeitnehmer am 1. Oktober 1996 durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.