§ 13 EFZG - Überleitungsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- EFZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-19-3
Ist der Arbeitnehmer am 1. Oktober 1996 durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.