Art. 98 SVerf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Saarlandes (SVerf)
- Amtliche Abkürzung
- SVerf
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 100-1
Es wird ein Verfassungsgerichtshof mit dem Sitz in Saarbrücken gebildet. Seine Zuständigkeit, soweit sie nicht bereits durch die Verfassung bestimmt ist, sowie seine Organisation werden durch Gesetz geregelt.