Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) (1)

Bibliographie

Titel
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 
Amtliche Abkürzung
BauPrüfVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
232

Vom 6. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1241)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 670)

Inhaltsverzeichnis(2)§§
Erster Teil
Bauvorlagen
Erster Abschnitt
Anforderungen an Bauvorlagen
Allgemeines1
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster2
Lageplan3
Bauzeichnungen4
Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung5
Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung6
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an bautechnische Nachweise
Übereinstimmungserklärung7
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes8
Brandschutzkonzept9
Barrierefrei-Konzept(3)9a
Dritter Abschnitt
Bauvorlagen für Verfahren und Vorhaben
Bauvorlagen zum Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren und bei referenzieller Baugenehmigung 10
Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren11
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben12
Bauvorlagen für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung13
Bauvorlagen für Werbeanlagen14
Bauvorlagen für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen15
Bauvorlagen beim Vorbescheid16
Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen17
Eintragung von Baulasten18
Bauvorlagen für Typengenehmigungen19
Bauvorlagen für die Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten20
Zweiter Teil
Bautechnische Prüfung von Bauvorhaben
Erster Abschnitt
Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure21
Umfang der Anerkennung, Niederlassung22
Voraussetzungen der Anerkennung23
Anerkennungsverfahren24
Gleichwertigkeit25
Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung26
Zweiter Abschnitt
Bautechnische Prüfungen
Übertragung von Prüfaufgaben27
Ausführung von Prüfaufträgen28
Typenprüfung - Prüfung Fliegender Bauten29
Dritter Teil
Regelung von Zuständigkeiten
Übertragung von Zuständigkeiten für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten30
Vierter Teil
Schlussvorschriften
Inkrafttreten, Übergangsvorschriften31

(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(3) Red. Anm.:

Nach Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 670) wird im Inhaltsverzeichnis § 9a zum Rechtskraft 1. Januar 2019 eingefügt. § 9a wird nach Artikel 1 Nummer 11 i.V.m. Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung aber erst zum Rechtskraft 1. Januar 2020 eingefügt.