Art. 61 BaySchFG - In-Kraft-Treten (1)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Amtliche Abkürzung
BaySchFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2230-7-1-K

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. (1)

(2) Art. 32 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. Juli 1986 (GVBl S. 169). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

Nach Nummer 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 669) soll Art. 61 Satz 2 neu gefasst werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.