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Art. 32 EGInsO - Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Amtliche Abkürzung
EGInsO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
311-14-1

Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Artikel 51 werden das Wort "Konkursordnung" durch das Wort "Insolvenzordnung" und die Worte "Gesetze, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, vom 21. Juli 1879 (Reichsgesetzblatt S. 277)" durch das Wort "Anfechtungsgesetz" ersetzt.

  2. 2.

    In Artikel 131 werden die Worte "des Konkurses" durch die Worte "des Insolvenzverfahrens" und die Worte "dem Konkursverwalter das Recht," durch die Worte "das Recht, für die Insolvenzmasse" ersetzt.

  3. 3.

    In Artikel 232 § 5 Abs. 2 wird die Jahreszahl "1994" durch die Jahreszahl "1998" ersetzt.