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§ 2317 BGB

Bibliographie

Titel
Bürgerliches Gesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
BGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-2

(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfalle.

(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.