§ 2317 BGB
Bibliographie
- Titel
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Redaktionelle Abkürzung
- BGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-2
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfalle.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfalle.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.