§ 35 SaatgutVerkG - Sortenbezeichnung
Bibliographie
- Titel
- Saatgutverkehrsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- SaatgutVerkG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7822-6
(1) Eine Sortenbezeichnung ist eintragbar, wenn kein Ausschließungsgrund nach Absatz 2 oder 3 vorliegt.
(2) Ein Ausschließungsgrund liegt vor, wenn die Sortenbezeichnung
- 1.zur Kennzeichnung der Sorte, insbesondere aus sprachlichen Gründen, nicht geeignet ist,
- 2.keine Unterscheidungskraft hat,
- 3.ausschließlich aus Zahlen besteht,
- 4.mit einer Sortenbezeichnung übereinstimmt oder verwechselt werden kann, unter der in einem Vertragsstaat oder Verbandsstaat eine Sorte derselben oder einer verwandten Art in einem amtlichen Verzeichnis von Sorten eingetragen ist oder war oder Saatgut einer solchen Sorte in den Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, dass die Sorte nicht mehr eingetragen ist und nicht mehr angebaut wird und ihre Sortenbezeichnung keine größere Bedeutung erlangt hat,
- 5.irreführen kann, insbesondere wenn sie geeignet ist, unrichtige Vorstellungen über die Herkunft, die Eigenschaften oder den Wert der Sorte oder über den Züchter hervorzurufen,
- 6.Ärgernis erregen kann.
Das Bundessortenamt macht bekannt, welche Arten es als verwandt im Sinne der Nummer 4 ansieht.
(3) Ist die Sorte bereits
- 1.in einem anderen Vertragsstaat oder Verbandsstaat oder
- 2.in einem anderen Staat, der nach einer vom Bundessortenamt bekanntzumachenden Feststellung in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft Sorten nach Regeln beurteilt, die denen der Richtlinien über die Gemeinsamen Sortenkataloge entsprechen,
in einem amtlichen Verzeichnis von Sorten eingetragen oder ist ihre Eintragung in ein solches Verzeichnis beantragt worden, so ist nur die dort eingetragene oder angegebene Sortenbezeichnung eintragbar. Dies gilt nicht, wenn ein Ausschließungsgrund nach Absatz 2 entgegensteht oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass ein Recht eines Dritten entgegensteht.
(4) Für eine nach dem Sortenschutzgesetz geschützte Sorte ist nur die in der Sortenschutzrolle eingetragene Sortenbezeichnung eintragbar.