§ 11 KWG LSA - Wahlvorsteher
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.13
Der Gemeindewahlleiter beruft für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorsteher und einen Stellvertreter.