Versionsverlauf

§ 1 NachwG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
Amtliche Abkürzung
NachwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-25

1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. 2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.