§ 4 MedienG LSA - Unzulässige Angebote, Jugendschutz

Bibliographie

Titel
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA)
Amtliche Abkürzung
MedienG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2251.28

(1) Die für Rundfunk und Telemedien geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.

(2) Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt erstattet der zuständigen obersten Landesbehörde alle zwei Jahre, erstmals zum 31. Dezember 2005, einen Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Sachsen-Anhalt. Die zuständige oberste Landesbehörde leitet den Bericht zur Unterrichtung an den Landtag weiter.