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Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Redaktionelle Abkürzung
HwO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7110-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. I S. 1)

Geändert durch Artikel 167 des Gesetzes vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) (2)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Ausübung eines Handwerks
Erster Abschnitt
Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks1 - 5
Zweiter Abschnitt
Handwerksrolle6 - 17
Dritter Abschnitt
Handwerksähnliches Gewerbe18 - 20
Zweiter Teil
Berufsausbildung in Betrieben selbständiger Handwerker (Handwerksbetriebe)
Erster Abschnitt
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen21 - 24
Zweiter Abschnitt
Lehrverhältnis25 - 33
Dritter Abschnitt
Lehrzeitdauer34, 35
Vierter Abschnitt
Gesellenprüfung36 - 44
Fünfter Abschnitt
Berufsbild45
Dritter Teil
Meisterprüfung, Meistertitel
Erster Abschnitt
Meisterprüfung46 - 50
Zweiter Abschnitt
Meistertitel51
Vierter Teil
Organisation des Handwerks
Erster Abschnitt
Handwerksinnungen52 - 78
Zweiter Abschnitt
Innungsverbände79 - 85
Dritter Abschnitt
Kreishandwerkerschaften86 - 89
Vierter Abschnitt
Handwerkskammern90 - 115
Fünfter Teil
Straf-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften116 - 118
Zweiter Abschnitt
Übergangsvorschriften119 - 124
Dritter Abschnitt
Schlußvorschriften125 - 127
Vierter Abschnitt
Berlin-Klausel und In-Kraft-Treten128, 129
Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden könnenAnlage 1
I. Gruppe
Bau- und AusbaugewerbeNr. 1 - 7
II. Gruppe
MetallgewerbeNr. 18 - 51
III. Gruppe
HolzgewerbeNr. 52 - 64
IV. Gruppe
Bekleidungs-, Textil- und LedergewerbeNr. 65 - 82
V. Gruppe
NahrungsmittelgewerbeNr. 83 - 88
VI. Gruppe
Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und ReinigungsgewerbeNr. 89 - 99
VII. Gruppe
Glas-, Papier-, keramische und sonstige GewerbeNr. 100 - 125
Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden könnenAnlage 2
I. Gruppe
Bau- und AusbaugewerbeNr. 1 - 17
II. Gruppe
MetallgewerbeNr. 8 - 11
III. Gruppe
HolzgewerbeNr. 12 - 18
IV. Gruppe
Bekleidungs-, Textil- und LedergewerbeNr. 19 - 30
V. Gruppe
NahrungsmittelgewerbeNr. 31, 32
VI. Gruppe
Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und ReinigungsgewerbeNr. 33 - 37
VII. Gruppe
Sonstige GewerbeNr. 38 - 40
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der HandwerkskammernAnlage 3
Erster Abschnitt
Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuß1, 2
Zweiter Abschnitt
Wahlbezirk3
Dritter Abschnitt
Stimmbezirke4
Vierter Abschnitt
Abstimmungsvorstand5, 6
Fünfter Abschnitt
Wahlvorschläge7 - 11
Sechster Abschnitt
Wahl12 - 18
Siebenter Abschnitt
Engere Wahl19
Achter Abschnitt
Wegfall der Wahlhandlung20
Neunter Abschnitt
Beschwerdeverfahren, Kosten21, 22
Anlage zur Wahlordnung
Muster des Wahlausweises für Wahlmänner
Anlage

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 166 des Gesetzes vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) gilt dieses Gesetz nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

(1) Red. Anm.:

Die Inhalteübersicht wurde redaktionell angepasst.