§ 139 SBG - Übergangsregelungen für Lehrerinnen und Lehrer
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
- Amtliche Abkürzung
- SBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Eine im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehende Lehrerin oder ein im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehender Lehrer, die oder der in der ersten Hälfte des Schuljahres 2009/2010 die Altersgrenze erreicht, tritt abweichend von § 43 Absatz 2 Satz 2 mit dem Ende des dem Beginn des Schuljahres vorhergehenden Monats in den Ruhestand.