§ 51 BremHG - Studienberatung
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
- Amtliche Abkürzung
- BremHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 221-a-1
(1) Die Hochschule berät Studienbewerber und Studenten in allen Angelegenheiten des Studiums und unterrichtet sie insbesondere über die Studienmöglichkeiten und über alle Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Die Studienberatung unterstützt den Studenten in seinem Studium, insbesondere bei der Wahl des Studienfachs und von Studienschwerpunkten sowie im Hinblick auf einen für ein berufliches Tätigkeitsfeld verwendbaren Studienabschluss, durch eine studienbegleitende Betreuung und Beratung.
(2) In der Hochschule obliegt einer zentralen Stelle die allgemeine Studienberatung. Diese ist mit der studienbegleitenden Fachberatung im Fachbereich abzustimmen. Die studienbegleitende fachliche Beratung ist durch die Hochschullehrer in den Fachbereichen zu gewährleisten.
(3) Die zentrale Stelle erstellt Unterlagen über allgemeine und fächerübergreifende Studieninformationen sowie über einzelne Studiengänge und Ausbildungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung möglicher Übergänge zwischen den Hochschulen.
(4) Die Hochschule informiert sich bis zum Ende des ersten Studienjahres über den bisherigen Studienverlauf und führt gegebenenfalls eine Studienberatung durch. Sie gewährleistet darüber hinaus transparente, sowohl studienbegleitende als auch die Zwischen- und Abschlussprüfung vorbereitende Studienberatungsangebote und wirkt auf die Wahrnehmung dieser Angebote durch die Studierenden hin. Das Nähere regeln die Studienordnungen.
(5) Die Hochschulen arbeiten bei der Studienberatung insbesondere mit den für die Bildungsberatung, die Berufsberatung und die staatlichen Prüfungen zuständigen Stellen zusammen. Sie arbeiten mit den für die soziale Betreuung und die psychologisch - therapeutische Beratung zuständigen Stellen zusammen, insbesondere im Rahmen der studienbegleitenden Beratung bei der damit verbundenen Konfliktberatung sowie bei der Bewältigung von persönlichen Schwierigkeiten im Studienverlauf.