Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen
(Lehrerausbildungsgesetz - LABG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG)
Amtliche Abkürzung
LABG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

223

Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 358)

Inhaltsübersicht§§
I. Allgemeine Bestimmungen
Weiterentwicklung der Lehrerausbildung1
Ziel der Ausbildung2
Lehramtsbefähigungen3
Verwendung4
II. Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung
Vorbereitungsdienst5
Zulassungsbeschränkungen6
Staatsprüfung7
Prüfungsamt8
III. Zugang zum Vorbereitungsdienst
Zugang zum Vorbereitungsdienst9
Studienabschlüsse10
Akkreditierung von Studiengängen11
Praxiselemente12
IV. Sondervorschriften
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst13
Anerkennung14
Mehrere Lehrämter15
Mehrere Lehrbefähigungen (Erweiterungen)16
Lehrerinnen und Lehrer ohne eine Befähigung zu einem Lehramt17
Förderliche Berufstätigkeit18
V. Übergangs- und Schlussvorschriften
Früher erworbene Lehrämter19
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen20

Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308)