§ 7 MFG - Berufliche Ausbildung und Weiterbildung (1)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz MFG)
- Amtliche Abkürzung
- MFG
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 707-5
Aus- und Weiterbildung von Auszubildenden sowie von Beschäftigten sind Aufgaben der Betriebe. Das Land Schleswig-Holstein kann die Bemühungen der Betriebe durch folgende Maßnahmen unterstützen:
- 1.investive Förderung von Berufsbildungsstätten,
- 2.Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk,
- 3.Förderung von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung,
- 4.Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen von benachteiligten Jugendlichen,
- 5.durch das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz,
- 6.Förderung von Informations- und Beratungsleistungen durch Weiterbildungsverbünde,
- 7.Förderung der außerbetrieblichen Ausbildung,
- 8.Förderung von Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen aus Migrantenfamilien in das duale Ausbildungssystem.
Außer Kraft am 8. September 2011 durch § 17 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 244). Zur weiteren Anwendung s. § 16 des Gesetzes vom 19. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 244).