§ 32 HSG - Fachbereich Medizin und Klinikum
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
- Amtliche Abkürzung
- HSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 221-24
Die Fachbereiche Medizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck erfüllen ihre Aufgaben in der klinischen Medizin zusammen mit dem Klinikum. Planungen und Entscheidungen in der klinischen Medizin sind aufeinander abzustimmen. In Ausnahmefällen dürfen die Fachbereiche Medizin sich mit Zustimmung des Ministeriums Dritter bedienen. Die Fachbereiche Medizin werden von hauptamtlichen Dekaninnen oder Dekanen geleitet.