§ 30 LAbfWG - Zuständigkeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher
Bibliographie
- Titel
- Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
- Amtliche Abkürzung
- LAbfWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2129-3
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher sind zuständige Behörden für
- 1.die Überwachung der Entsorgung von Abfällen unbedeutenden Umfangs,
- 2.die Überwachung der Entsorgung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die Abfall sind, und
- 3.das Anbringen der Aufforderung nach § 5 Abs. 2 AbfG.
Diese Aufgaben werden den amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur Erfüllung nach Weisung übertragen.