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§ 30 LAbfWG - Zuständigkeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher

Bibliographie

Titel
Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
Amtliche Abkürzung
LAbfWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-3

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher sind zuständige Behörden für

  1. 1.
    die Überwachung der Entsorgung von Abfällen unbedeutenden Umfangs,
  2. 2.
    die Überwachung der Entsorgung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die Abfall sind, und
  3. 3.
    das Anbringen der Aufforderung nach § 5 Abs. 2 AbfG.

Diese Aufgaben werden den amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur Erfüllung nach Weisung übertragen.