§ 11 BauKaG NRW - Hauptsatzungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz - BauKaG NRW -)
- Amtliche Abkürzung
- BauKaG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2331
Die jeweilige Hauptsatzung muss Bestimmungen enthalten über
- 1.
den Sitz der jeweiligen Baukammer,
- 2.
die Rechte der Kammermitglieder und die Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft in der jeweiligen Baukammer ergeben,
- 3.
die Einberufung und die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der jeweiligen Baukammer,
- 4.
die Zusammensetzung des Vorstandes der jeweiligen Baukammer sowie die Wahl und die Abwahl seiner Mitglieder,
- 5.
die Zusammensetzung der Ausschüsse der jeweiligen Baukammer, falls solche gebildet werden, sowie die Wahl und die Abberufung von deren Mitgliedern,
- 6.
die Geschäftsführung und die Verwaltungseinrichtungen der jeweiligen Baukammer und
- 7.
die Form und die Art der Bekanntmachungen.