§ 234 UmwG - Inhalt des Formwechselbeschlusses
Bibliographie
- Titel
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Amtliche Abkürzung
- UmwG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4120-9-2
In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein:
- 1.
die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft;
- 2.
beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen;
- 3.
der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft.