§ 4 SSpG - Satzung
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) Gesetz Nr. 807
- Amtliche Abkürzung
- SSpG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
(1) Die Satzung trifft die näheren Bestimmungen über Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, die Organisation und Verwaltung sowie die geschäftliche Betätigung der Sparkasse. Die Satzung wird von der Vertretungskörperschaft des Gewährträgers erlassen; Änderungen der Satzung bedürfen ihrer Zustimmung.
(2) Die Satzung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung der Sparkassenaufsichtsbehörde.