§ 2 KonzentratV - Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zusammenfassung der Aufgaben der Übermittlungsstelle nach § 1077 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung und § 10 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes (Konzentrations-VO - § 1077 ZPO, § 10 BerHG)
- Redaktionelle Abkürzung
- KonzentratV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 301
Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingegangen sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.