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§ 2 KonzentratV - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zusammenfassung der Aufgaben der Übermittlungsstelle nach § 1077 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung und § 10 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes (Konzentrations-VO - § 1077 ZPO, § 10 BerHG)
Redaktionelle Abkürzung
KonzentratV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
301

Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingegangen sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.