§ 20 RVRG - Wirtschaftsführung, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG)
Amtliche Abkürzung
RVRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2021

Soweit nicht in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eine andere Regelung getroffen ist, finden die Vorschriften der Gemeindeordnung und die hierzu erlassenen Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie § 55 Kreisordnung entsprechende Anwendung.