§ 10 HmbVwVfG - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbVwVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2010-1
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach und zweckmäßig durchzuführen.