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Art. 9 LBankGZG - Ausschüsse des Verwaltungsrats

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale
Redaktionelle Abkürzung
LBankGZG,BY
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
BayRS 762-6-F

(1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats stehen nach Maßgabe der Satzung gegenüber der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und der Bayerischen Landesbausparkasse besonderen Ausschüssen zu.

(2) Die Satzung kann weitere Ausschüsse vorsehen.