Art. 9 LBankGZG - Ausschüsse des Verwaltungsrats
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale
- Redaktionelle Abkürzung
- LBankGZG,BY
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- BayRS 762-6-F
(1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats stehen nach Maßgabe der Satzung gegenüber der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und der Bayerischen Landesbausparkasse besonderen Ausschüssen zu.
(2) Die Satzung kann weitere Ausschüsse vorsehen.