§ 8 DepotG - Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG)
- Amtliche Abkürzung
- DepotG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4130-1
Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften des § 6 Abs. 2 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.