Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Bibliographie

Titel
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Amtliche Abkürzung
GemHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2020-1-2

Vom 18. Mai 2006 (GVBl. S. 203)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 597) (1)

Aufgrund des § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem für das Landeshaushaltsrecht zuständigen Ministerium verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Haushaltsplan
Haushaltsplan, Anlagen zum Haushaltsplan1
Ergebnishaushalt2
Finanzhaushalt3
Teilhaushalte4
Stellenplan5
Vorbericht6
Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre7
Nachtragshaushaltsplan8
Teil 2
Planungsgrundsätze
Allgemeine Planungsgrundsätze9
Investitionen10
Verfügungsmittel11
Kosten- und Leistungsrechnung12
Weitere Bestimmungen für die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen sowie von Ein- und Auszahlungen13
Teil 3
Deckungsgrundsätze, Haushaltsausgleich
Grundsatz der Gesamtdeckung14
Zweckbindung15
Deckungsfähigkeit16
Übertragbarkeit17
Haushaltsausgleich18
Teil 4
Weitere Bestimmungen für die Haushaltswirtschaft
Bewirtschaftung und Überwachung19
Anwendung der Landeshaushaltsordnung20
Berichtspflicht21
Vergabe von Aufträgen22
Stundung, Niederschlagung, Erlass23
Kleinbeträge, Wertgrenze für das Angebot einer Zuwendung im Einzelfall24
Teil 5
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Zahlungsanweisung, Zahlungsabwicklung25
Örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung26
Teil 6
Buchführung
Zweck der Buchführung, Buchführungspflicht27
Buchführung28
Sicherheitsstandards29
Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen30
Teil 7
Inventar, Ansatz- und Bewertungsbestimmungen
Inventar31
Inventurvereinfachungsverfahren32
Allgemeine Bewertungsgrundsätze33
Wertansätze der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten34
Abschreibungen35
Rückstellungen36
Rechnungsabgrenzungsposten37
Zuwendungen, Ertragszuschüsse, Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich38
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag39
Kostenüber- und Kostenunterdeckungen40
Bilanzierungsverbot41
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften bei Betrieben gewerblicher Art42
Teil 8
Jahresabschluss
Allgemeine Grundsätze für die Gliederung43
Ergebnisrechnung44
Finanzrechnung45
Teilrechnungen46
Bilanz47
Anhang48
Rechenschaftsbericht49
Anlagenübersicht50
Forderungsübersicht51
Verbindlichkeitenübersicht52
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen53
Teil 9
Gesamtabschluss
Allgemeines54
Gesamtergebnisrechnung55
Gesamtfinanzrechnung56
Gesamtbilanz57
Gesamtanhang58
Gesamtrechenschaftsbericht59
Teil 10
Schlussbestimmungen
Sondervermögen, Treuhandvermögen60
Sonderkassen61
Weitergeltung von Vorschriften62
Aufhebungsbestimmung63
In-Kraft-Treten64

Nach Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 597) treten in Kraft:

  1. 1.

    Artikel 1 Nr. 1 bis 3 und 4 Buchst. b bis f, Nr. 17 Buchst. a, Nr. 18 Buchst. a und Nr. 29 am 1. Januar 2019,

  2. 2.

    die Verordnung im Übrigen am Tage nach der Verkündung. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 können Bestimmungen des Artikels 1 in ihrer Gesamtheit ebenfalls ab dem Tage nach der Verkündung angewendet werden; hierüber entscheidet die Verwaltung.