Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW - SchulG)

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 268) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Allgemeine Grundlagen
Erster Abschnitt
Auftrag der Schule
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung1
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule2
Schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklung und -sicherung3
Zusammenarbeit von Schulen4
Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern5
Zweiter Abschnitt
Geltungsbereich, Rechtsstellung und innere Organisation der Schule
Geltungsbereich, Rechtsstellung und Bezeichnung6
Schuljahr, Ferien7
Unterrichtszeit, Unterrichtsorganisation8
Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule9
Zweiter Teil
Aufbau und Gliederung des Schulwesens
Erster Abschnitt
Schulstruktur
Schulstufen, Schulformen, besondere Einrichtungen10
Grundschule11
Sekundarstufe I12
Erprobungsstufe13
Hauptschule14
Realschule15
Gymnasium16
Gesamtschule17
Sekundarschule17a
Gymnasiale Oberstufe18
Sonderpädagogische Förderung19
Orte der sonderpädagogischen Förderung20
Hausunterricht, Schule für Kranke21
Berufskolleg22
Weiterbildungskolleg23
Studienkollegs, Kolleg für Aussiedlerinnen und Aussiedler24
Schulversuche, Versuchsschulen, Experimentierklausel25
Zweiter Abschnitt
Weltanschauliche Gliederung der Grundschule und der Hauptschule
Schularten26
Bestimmung der Schulart von Grundschulen27
Bestimmung der Schulart von Hauptschulen28
Dritter Teil
Unterrichtsinhalte
Unterrichtsvorgaben29
Lernmittel30
Religionsunterricht31
Praktische Philosophie, Philosophie32
Sexualerziehung33
Vierter Teil
Schulpflicht
Grundsätze34
Beginn der Schulpflicht35
Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes36
Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I37
Schulpflicht in der Sekundarstufe II38
(weggefallen)39
Ruhen der Schulpflicht40
Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht41
Fünfter Teil
Schulverhältnis
Erster Abschnitt
Allgemeines
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis42
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen43
Information und Beratung44
Meinungsfreiheit, Schülerzeitungen, Schülergruppen45
Aufnahme in die Schule, Schulwechsel46
Beendigung des Schulverhältnisses47
Zweiter Abschnitt
Leistungsbewertung
Grundsätze der Leistungsbewertung48
Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn49
Versetzung, Förderangebote50
Schulische Abschlussprüfungen, Externenprüfung, Anerkennung51
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen52
Dritter Abschnitt
Weitere Vorschriften über das Schulverhältnis
Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen53
Schulgesundheit54
Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen55
Druckschriften, Plakate56
Sechster Teil
Schulpersonal
Lehrerinnen und Lehrer57
Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal58
Schulleiterinnen und Schulleiter59
Schulleitung60
Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters61
Siebter Teil
Schulverfassung
Erster Abschnitt
Allgemeines
Grundsätze der Mitwirkung62
Verfahren63
Wahlen64
Zweiter Abschnitt
Mitwirkung in der Schule
Aufgaben der Schulkonferenz65
Zusammensetzung der Schulkonferenz66
Teilkonferenzen, Eilentscheidungen67
Lehrerkonferenz68
Lehrerrat69
Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz70
Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz71
Schulpflegschaft72
Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft73
Schülervertretung74
Besondere Formen der Mitwirkung75
Dritter Abschnitt
Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium
Mitwirkung beim Schulträger76
Mitwirkung beim Ministerium77
Achter Teil
Schulträger
Schulträger der öffentlichen Schulen78
Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude79
Schulentwicklungsplanung80
Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen81
Mindestgröße von Schulen82
Grundschulverbund, Teilstandorte von Schulen83
Schuleinzugsbereiche84
Schulausschuss85
Neunter Teil
Schulaufsicht
Schulaufsicht86
Schulaufsichtspersonal87
Schulaufsichtsbehörden88
Besondere Zuständigkeiten89
Organisation der oberen Schulaufsichtsbehörde90
Organisation der unteren Schulaufsichtsbehörde91
Zehnter Teil
Schulfinanzierung
Kostenträger92
Personalkosten, Unterrichtsbedarf93
Sachkosten94
Bewirtschaftung von Schulmitteln95
Lernmittelfreiheit96
Schülerfahrkosten97
Zuwendungen98
Sponsoring, Werbung99
Elfter Teil
Schulen in freier Trägerschaft
Erster Abschnitt
Ersatzschulen
Begriff, Grundsätze100
Genehmigung, vorläufige Erlaubnis, Aufhebung, Erlöschen101
Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen102
Wechsel von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb des Landes103
Schulaufsicht über Ersatzschulen104
Zweiter Abschnitt
Ersatzschulfinanzierung
Grundsätze105
Landeszuschuss und Eigenleistung106
Personalkosten107
Sachkosten108
Aufwendungen für Miete oder Pacht109
Förderfähige Schulbaumaßnahmen110
Folgelasten aufgelöster Schulen111
Haushaltsplan, Beantragung und Festsetzung der Zuschüsse112
Jahresrechnung und Verwendungsnachweis113
Prüfungsrecht114
Durchführung, Erprobungsversuch, Übergangsvorschriften115
Dritter Abschnitt
Ergänzungsschulen
Begriff, Anzeigepflicht, Bezeichnung116
Untersagung117
Anerkannte Ergänzungsschule118
Vierter Abschnitt
Freie Unterrichtseinrichtungen
Rechtsstellung, Bezeichnung119
Zwölfter Teil
Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften
Erster Abschnitt
Datenschutz
Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern120
Schutz der Daten von Lehrerinnen und Lehrern121
Ergänzende Regelungen122
Zweiter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler123
Sonstige öffentliche Schulen124
Einschränkung von Grundrechten125
Ordnungswidrigkeiten126
Befristete Vorschriften127
Verwaltungsvorschriften, Ministerium128
Änderung von Gesetzen129
Aufhebung von Vorschriften130
Weitergeltung von Vorschriften131
Übergangsvorschriften132
Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht132a
Übergangsvorschrift zum Schulversuch PRIMUS132b
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes133

Nach Artikel 2 Absatz 2 des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 268) gilt:

"An Berufskollegs eingerichtete Bildungsgänge, die nach diesem Gesetz nicht mehr vorgesehen sind, können auslaufend fortgeführt werden. Die Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern ab 1. August 2015 ist nicht zugelassen."

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.