§ 37 DEÜV - Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
Amtliche Abkürzung
DEÜV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-4-1-12

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See leitet die für die Aufgabenerfüllung der Bundesagentur für Arbeit erforderlichen Daten aus den Meldungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt unverzüglich weiter. § 33 gilt entsprechend.