§ 37 DEÜV - Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
- Amtliche Abkürzung
- DEÜV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-4-1-12
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See leitet die für die Aufgabenerfüllung der Bundesagentur für Arbeit erforderlichen Daten aus den Meldungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt unverzüglich weiter. § 33 gilt entsprechend.