Anlage 3 EStDV 1997 - Verzeichnis der Wirtschaftsgüter im Sinne des § 80 Abs. 1
Bibliographie
- Titel
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1997 (EStDV 1997)
- Amtliche Abkürzung
- EStDV 1997
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-1-1
Anlage 3
(zu § 80 Abs. 1)
- 1.
Haare, Borsten, Därme, Bettfedern und Daunen
- 2.
Hülsenfrüchte, Rohreis und geschälter Reis im Sinne der Unterpositionen 1006 1091, 1006 1099 und 1006 20 des Zolltarifs, Buchweizen, Hirse, Hartweizen im Sinne der Unterposition 1001 10 des Zolltarifs
- 3.
Früchte oder Teile von Früchten der im Zolltarif Kapitel 8 bezeichneten Art, deren Wassergehalt durch einen natürlichen oder künstlichen Trocknungsprozeß zur Gewährleistung der Haltbarkeit herabgesetzt ist, Erdnüsse, Johannisbrot, Gewürze, konservierte Südfrüchte und Säfte aus Südfrüchten, Aprikosenkerne, Pfirsichkerne
- 4.
Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Mate
- 5.
Tierische und rohe pflanzliche Öle und Fette sowie Ölsaaten und Ölfrüchte, Ölkuchen, Ölkuchenmehle und Extraktionsschrote; Fettsäuren, Rohglyzerin
- 6.
Rohdrogen, ätherische Öle
- 7.
Wachse, Paraffine
- 8.
Rohtabak
- 9.
Asbest
- 10.
Pflanzliche Gerbstoffe
- 11.
Harze, Gummen, Terpentinöle und sonstige Lackrohstoffe; Kasein
- 12.
Kautschuk, Balata und Guttapercha
- 13.
Häute und Felle (auch für Pelzwerk)
- 14.
Roh- und Schnittholz, Furniere, Naturkork, Zellstoff, Linters (nicht spinnbar)
- 15.
Kraftliner
- 16.
Wolle (auch gewaschene Wolle und Kammzüge), andere Tierhaare, Baumwolle und Abfälle dieser Wirtschaftsgüter
- 17.
Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Sisal, Kokosgarne, Manila, Hartfasern und sonstige pflanzliche Spinnstoffe (einschließlich Kokosfasern), Werg und verspinnbare Abfälle dieser Wirtschaftsgüter
- 18.
Pflanzliche Bürstenrohstoffe und Flechtrohstoffe (auch Stuhlrohr)
- 19.
Seidengarne, Seidenkammzüge
- 20.
Hadern und Lumpen
- 21.
Unedle NE-Metalle, roh und deren Vormaterial einschließlich Alkali- und Erdalkalimetalle, Metalle der seltenen Erden, Quecksilber, metallhaltige Vorstoffe und Erze zur Herstellung von Ferrolegierungen, feuerfesten Erzeugnissen und chemischen Verbindungen, Silicium, Selen und seine Vorstoffe; Silber, Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und deren Vorstoffe; die Vorstoffe von Gold, Fertiggold aus der eigenen Herstellung sowie Gold zur Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb
- 22.
Eisen- und Stahlschrott (einschließlich Schiffe zum Zerschlagen), Eisenerz
- 23.
Bergkristalle sowie Edelsteine und Schmucksteine, roh oder einfach gesägt, gespalten oder angeschliffen, Pulver von Edelsteinen und Schmucksteinen, synthetisches Diamantpulver, Perlen
- 24.
Feldfuttersaaten, Gemüse- und Blumensaaten einschließlich Saatgut von Gemüsehülsenfrüchten
- 25.
Fleischextrakte
- 26.
Fischmehl, Fleischmehl, Blutmehl, Pellets von Tapioka- (Cassava-, Maniok-) Chips
- 27.
Sintermagnesit