§ 23 HWBG - Regionale Ausgestaltung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
- Amtliche Abkürzung
- HWBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 73-19
In den kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner können regionale Kuratorien der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens gebildet werden.