§ 23 HWBG - Regionale Ausgestaltung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
Amtliche Abkürzung
HWBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
73-19

In den kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner können regionale Kuratorien der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens gebildet werden.