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Anlage 1, Teil 16 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 11

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Amtmann

Kanzler 2)

Kriminalhauptkommissar 1)

Polizeihauptkommissar 1)

Seeoberkapitän 3)

Fachlehrer

  • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)

Hauptmann 1)

Kapitänleutnant 1)

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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) Im Auswärtigen Dienst.
3) Im Bundesbereich.
4) Als Eingangsamt.