Anlage 1, Teil 16 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 11
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Amtmann
Kanzler 2)
Kriminalhauptkommissar 1)
Polizeihauptkommissar 1)
Seeoberkapitän 3)
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)
Hauptmann 1)
Kapitänleutnant 1)
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1) | Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. |
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2) | Im Auswärtigen Dienst. |
3) | Im Bundesbereich. |
4) | Als Eingangsamt. |