§ 2 SWG - Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Wassergesetz (SWG)
- Amtliche Abkürzung
- SWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Die Gewässer sind naturnah zu bewirtschaften. Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen.
Das Grundwasser ist zu schützen; mit Wasser ist sparsam umzugehen. Wassersparende Verfahren sind anzuwenden.
Die Wasserentnahme ist auf das dauerhaft zur Verfügung stehende Wasserdargebot zu beschränken. Darüber hinaus sind Abwasservermeidungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.