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§ 2 SWG - Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Die Gewässer sind naturnah zu bewirtschaften. Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen.

Das Grundwasser ist zu schützen; mit Wasser ist sparsam umzugehen. Wassersparende Verfahren sind anzuwenden.

Die Wasserentnahme ist auf das dauerhaft zur Verfügung stehende Wasserdargebot zu beschränken. Darüber hinaus sind Abwasservermeidungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.