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§ 20 HWBG - Bauunterhaltungskosten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
Amtliche Abkürzung
HWBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
73-19

(1) Das Land leistet Zuschüsse zu den Bauunterhaltungskosten der Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck nach Maßgabe des § 6.

(2) Das Land kann Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher und freier Trägerschaft nach Maßgabe des § 6 Zuschüsse zu den notwendigen Investitionskosten gewähren.