§ 20 HWBG - Bauunterhaltungskosten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
- Amtliche Abkürzung
- HWBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 73-19
(1) Das Land leistet Zuschüsse zu den Bauunterhaltungskosten der Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck nach Maßgabe des § 6.
(2) Das Land kann Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher und freier Trägerschaft nach Maßgabe des § 6 Zuschüsse zu den notwendigen Investitionskosten gewähren.