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§ 119 NSchG - Schulbehörden

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

Schulbehörden sind

  1. 1.
    das Kultusministerium als oberste Schulbehörde,
  2. 2.
    die Bezirksregierungen als nachgeordnete Schulbehörden.