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Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
(Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)
Amtliche Abkürzung
AUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
319-89

Vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeines1 - 2
Zweiter Teil
Ausgehende Gesuche3 - 6
Dritter Teil
Eingehende Gesuche
Erster Abschnitt
Inhalt der Gesuche und Aufgaben der Zentralen Behörde7 - 8
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für das gerichtliche Verfahren9 - 11
Vierter Teil
Kosten12
Fünfter Teil
Änderung des Rechtspflegergesetzes13
Sechster Teil
Schlussvorschriften14 - 15