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Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Amtliche Abkürzung
KVLG 1989
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8252-3

Vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579)

- teilweise redaktionelle Paragrafentitel -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkassen, versicherter Personenkreis
Aufgaben der Krankenversicherung für Landwirte1
Pflichtversicherte 2
Verhältnis der Versicherungspflicht nach diesem Gesetz zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen 3
Versicherungsfreiheit3a
Befreiung von der Versicherungspflicht4
Befristete Befreiung von der Versicherungspflicht5
Freiwillige Versicherung6
Familienversicherung7
Zweiter Abschnitt
Leistungen
Grundsatz8
Betriebshilfe9
Haushaltshilfe10
Ersatzkraft bei Betriebs- und Haushaltshilfe11
Krankengeld12
Krankengeld für nichtrentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige13
(weggefallen)14
Dritter Abschnitt
Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Vertragsrecht15
Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe16
Vierter Abschnitt
Organisation der Krankenkassen
Träger der Versicherung, Aufsicht17
Verwaltungsstellen, Versichertenälteste18
Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren18a
Zuständigkeit19
Versicherung besonderer Personengruppen20
Wahlrecht der Studenten und Praktikanten21
Beginn der Mitgliedschaft22
Mitgliedschaft von Antragstellern23
Ende der Mitgliedschaft24
Fortbestehen der Mitgliedschaft25
Satzung, Organe, Aufgabenerledigung26
Meldepflichten landwirtschaftlicher Unternehmer und früherer Versicherter27
Meldepflichten bei Wehrdienst und Zivildienst28
Meldepflichten bei Bezug einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung29
Meldepflichten bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Bezug von Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezügen und Erziehungsgeld oder Elterngeld30
Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger31
Auskunftspflicht32
Prüfpflicht33
Fünfter Abschnitt
Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
Verbandsaufgaben in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung34
(weggefallen)35
Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen36
Sechster Abschnitt
Finanzierung
Grundsatz37
Festsetzung der Beiträge38
Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer39
Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft40
Auskunftspflicht des Beitragspflichtigen41
Beitragsberechnung für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige42
Beitragsberechnung für besondere Personengruppen43
(weggefallen)43a
Beitragsberechnung für Antragsteller44
Beitragsberechnung für Altenteiler45
Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder46
Tragung der Beiträge47
Tragung der Beiträge durch Dritte48
Zahlung der Beiträge49
Beitragszahlung aus der Rente und aus Versorgungsbezügen50
Verwendung und Verwaltung der Mittel, Rücklage und Gesamtrücklage51
Übernahme der Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung51a
Erstattung der Verwaltungskosten52
Verordnungsermächtigung53
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle54
Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung55
Siebter Abschnitt
Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz56
Achter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften, Anwendung sonstiger Vorschriften
Straf- und Bußgeldvorschriften, Zusammenarbeit57
Anwendung sonstiger Vorschriften58
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Versicherungspflicht, Befreiung59
Beitragsnachlass60
Versorgungsleistungen61
Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften62
Überleitungsvorschrift63
Bundesmittel im Jahr 200064
Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitrages im Jahr 200365
Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 201066